Wärmepumpe
– jetzt fördern lassen!
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Jetzt Sanierung und
Neubau fördern lassen
Steuerbonus
Unterstützung bei
laufendem Betrieb
Anforderungen zur Förderung
Wenn Sie eine Förderung für Ihre Wärmepumpe beantragen möchten, müssen Sie bestimmte technische Mindestanforderungen und Voraussetzungen erfüllen. Hier finden Sie eine Übersicht.
Heizgeräte und Split-Klimageräte, die diese Vorgaben erfüllen, finden Sie in der BAFA-Liste für förderfähige Wärmepumpen.
01
Der Einsatz von natürlichem oder synthetischem Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial (GWP oder Global Warming Potential) wird empfohlen.
02
Sie benötigen separate Strom- und Wärmemengenzähler. Bei Viessmann Geräten sind diese bereits beinhaltet.
03
Für Sondenbohrungen benötigen Sie DVGW W120-2 zertifizierte Bohrfirmen und eine verschuldensunabhängige Versicherung der Bohrung.
04
Für den netzdienlichen Betrieb ist eine SG-Ready Wärmepumpenheizung erforderlich.
05
Sie müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3 erreichen.
06
Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist erforderlich.
07
Eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs oder ETAs) für Wasserheizungen wird benötigt: 135 % für Luft bei 35 °C Vorlauftemperatur, 150 % für Sole oder Wasser bei 35 °C Vorlauftemperatur, 120 % für Luft bei 55 °C Vorlauftemperatur, 135 % für Sole oder Wasser bei 55 °C Vorlauftemperatur
Bundesförderung für
effiziente Gebäude BEG
Im Bestand können Sie von einer Förderung in Höhe von 25 bis 40 Prozent als Zuschuss für den Einbau einer neuen Wärmepumpe profitieren. Die Förderung gilt für Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr im Wohnbau oder 1.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche im Nichtwohnbau.
Die Fördermittel sind allerdings begrenzt und auf 600.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr im Wohnbau bzw. fünf Millionen Euro pro Maßnahme im Nichtwohnbau gedeckelt. Die Förderung wird über BAFA bereitgestellt.
Um die Förderung zu erhalten, müssen die oben genanntenAnforderungen erfüllt werden. Die genauen Voraussetzungen können je nach Art der Maßnahme und des Gebäudes unterschiedlich sein.
Die BEG ist eine attraktive Option für Hausbesitzer, die ihre Immobilie energieeffizienter gestalten möchten und dabei finanzielle Unterstützung benötigen.
Zusammensetzung Zuschuss
Über die BAFA-Förderung für Wärmepumpen erhalten Sie als Sanierer einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent. Dieser lässt sich anheben, indem Sie weitere Maßnahmen ergreifen. Insgesamt können Sie Ihren Zuschuss dadurch auf 35 bis 40 Prozent erhöhen.
Wichtig! Die beiden 5 %-Boni können nicht miteinander kombiniert werden. Ein Antrag wird nur für einen der beiden Boni zusätzlich zur Wärmepumpenförderung berücksichtigt. Bei der Antragstellung müssen Sie sich entscheiden.
5 % Bonus
Wenn Sie Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschließen. Da die Temperaturen im Grundwasser und im Erdreich ganzjährig höher sind, muss die Heizung weniger leisten.
5 % Bonus
Wenn Ihr Heizsystem mit natürlichen Kältemitteln arbeitet. Zu diesen zählen: R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R71 Wasser, R744 Kohlendioxid.
10 % Bonus
Wenn Sie Ihre alte Gas-, Öl-, Kohle- oder Stromheizung austauschen und nach der Sanierung komplett auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten.
Häufige Fragen zum BEG
Eine Wärmepumpe kann auch sehr gut im hybriden System – Kombination von mindestens zwei Anlagen – zum Einsatz kommen.
Diese Option erhöht nicht nur im Neubau den Grad der Energieautarkie, sondern bietet insbesondere in bestehenden Gebäuden bei Spitzenlasten mehr Sicherheit. Typischerweise wird die Wärmepumpe in Kombination mit einer Solarthermie- oder Biomasseanlage verwendet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für jede Art von Wärmeerzeuger ein separater Antrag gestellt werden muss, um Fördermittel zu erhalten. Es gibt kein eigenes Förderprogramm für Hybridheizungen als Ganzes.
Wenn Sie die Wärmepumpenheizung hingegen mit Gas oder Öl kombinieren, können Sie Zuschüsse für die Wärmepumpe erhalten. Die Kosten für andere Heizgeräte lassen sich nicht anrechnen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Staat keine kompakten Hybridheizungen fördert, die Wärmepumpen und Gas- oder Ölheizungen in einem Gerät kombinieren.
Wenn Sie sich im Neubau für eine Wärmepumpenheizung entscheiden, können Sie von der Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) profitieren. Sie können zinsgünstige Darlehen mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozent erhalten. Dieser Zuschuss reduziert die zurückzuzahlende Kreditsumme, wenn Sie ein Gebäude nach Effizienzhausstandard 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat errichten.
Die staatliche Förderung für Wärmepumpen wird bei den Kosten des Neubaus berücksichtigt. Dies bedeutet, dass Sie die Förderung direkt in Ihre Kreditanfrage einbeziehen können. Durch die Verwendung einer Wärmepumpenheizung im Neubau können Sie nicht nur von staatlichen Förderungen profitieren, sondern auch langfristig Energiekosten sparen und zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen.
Um eine Förderung für Ihre Wärmepumpe von der KfW oder dem BAFA zu erhalten, müssen Sie den Antrag rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen stellen. Für Zuschüsse können Sie dies ganz einfach online über die Webseite des BAFA erledigen. Wenn Sie hingegen ein zinsgünstiges Darlehen beantragen möchten, wenden Sie sich an Ihre Hausbank.
Nach Abschluss aller Arbeiten erstellt Ihr ausführender Betrieb eine Fachunternehmererklärung. Diese reichen Sie zusammen mit einem Verwendungsnachweis bei Ihrem Fördergeber ein, um die beantragten Mittel zu erhalten. Wenn Sie eine Förderung für Ihre Wärmepumpe vom BAFA erhalten, wird diese direkt überwiesen. Die KfW schreibt den beantragten Tilgungszuschuss hingegen gut. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente fristgerecht einzureichen, um Ihre Förderung rechtzeitig zu erhalten.
Steuerbonus
Als Alternative zur BEG-Förderung gibt es den Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen. Wenn Sie ein mindestens zehn Jahre altes und selbst genutztes Haus sanieren, können Sie 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Einkommensteuer absetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro. Um diese Förderung zu erhalten, benötigen Sie eine Fachunternehmererklärung und müssen die technischen Voraussetzungen erfüllen, die auch für die BAFA-Förderung der Wärmepumpe gelten.
Beachten Sie jedoch, dass Sie von der vollen steuerlichen Wärmepumpenförderung nur profitieren können, wenn Ihre Einkommenssteuerlast hoch genug ist. Wenn Sie diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung beantragen.
Mindestanforderungen nicht erfüllt?
Wenn Sie eine Wärmepumpe installieren lassen und die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen, können Sie als Alternative zum Steuerbonus für die Sanierung den Handwerkerbonus nutzen. Mit diesem können Sie jedes Jahr 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten für Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Der maximale Betrag, der angerechnet werden kann, beträgt 6.000 Euro, was zu einer Förderhöchstsumme von 1.200 Euro führt. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten in einer selbst genutzten Immobilie durchgeführt wurden und es sich um Sanierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsarbeiten handelt. Die Beantragung erfolgt nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung, wobei Sie Rechnungen mit ausgewiesenen Lohnkosten und Überweisungsbelege als Nachweis vorlegen müssen.
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Weitere anrechenbare Kosten
Wenn Sie eine Förderung für Ihre Wärmepumpe beantragen möchten, können Sie finanzielle Unterstützung nicht nur für die Heizung selbst, sondern auch für zahlreiche Umfeldmaßnahmen erhalten. Das bedeutet, dass Sie auch die Kosten für Arbeiten am Technikraum sowie Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Heizung fördern lassen können. Hierzu zählen beispielsweise der hydraulische Abgleich, das Dämmen von Rohrleitungen oder der Einbau neuer Heizkörper sowie Fußbodenflächen.
Das BAFA gibt Ihnen einen Überblick über die förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, den Sie im Infoblatt finden. Wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen möchten, können Sie weitere Informationen über die Webseite des Bundesministeriums der Finanzen erhalten.
Mit diesen Förderungen und Maßnahmen können Sie nicht nur Ihre Wärmepumpe verbessern, sondern auch Ihr Zuhause energieeffizienter machen und somit langfristig Kosten sparen.
Mit energiesparender Heiztechnik spart man Geld und wird dabei zusätzlich vom Staat finanziell unterstützt. Mit dem FörderProfi der Viessmann Group gibt es die Viessmann-Förder-Garantie. Unsere Fachberater unterstützen Sie dabei.
FörderProfi garantiert die Förderung des gesamten Vorhabens ausschließlich für natürliche Personen als Antragsteller mit maximal zwei Wohneinheiten im Objekt. Mehr dazu finden Sie hier.