Photo­voltaik
– jetzt fördern lassen!

Um die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen zu fördern, bieten sowohl Staat als auch Länder attraktive Programme an. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick. Unsere Kunden profitieren außerdem von umfassender Förderberatung mit Fördergarantie.

KfW Programm 270

Jetzt Anschaffung
fördern lassen

Das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) ermöglicht es sowohl Privat­personen als auch Unter­nehmen, zins­günstige Kredite für neue Solarstrom­anlagen auf Dächern, Fassaden oder Frei­flächen zu erhalten.

Einspeisevergütung

Unterstützung bei
laufendem Betrieb

Gemäß dem EEG – dem Gesetz für den Aus­bau erneuer­barer Energien – erhalten Betreiber einer Photo­voltaik-Anlage eine fest­gelegte Vergütung für jede Kilo­watt­stunde Strom, die sie in das öffent­liche Netz ein­speisen, und das für einen Zeit­raum von 20 Jahren.

Photo­voltaik für Ihr Zuhause

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gelten seit dem 1. Januar 2023 neue Rege­lungen, die Photo­voltaik-Anlagen für private Haus­halte attraktiver machen sollen:

01

Unkomplizierter Anschluss
Für Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp ist keine Anwesen­heit des Netz­betreibers mehr erforder­lich. Es genügt eine Elektro­fachperson.

02

Nicht nur auf dem Dach
Wenn nachgewiesen wurde, dass die Module nicht auf dem Haus­dach installiert werden können, ist es erlaubt und förder­bar, Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp im Garten auf­zustellen.

03

Steuerfrei
Betriebs­gewinne von Photo­voltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp müssen nicht mehr in der Ein­kommens­steuer­erklärung angegeben werden.

Kostenloser Strom
aus der Sonne

KfW Programm 270

Wer eine Photovoltaikanlage kaufen möchte, bekommt Unterstützung vom Staat. Das KfW Programm 270 ist ein Förder­programm der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) zur Finanzierung von Photo­voltaik­anlagen und Strom­speichern. Es richtet sich an Privat­personen und Unter­nehmen, die eine Anlage zur Strom­erzeugung aus erneuer­baren Energien installieren möchten. Das Programm bietet zins­günstige Kredite zur Finan­zierung von Investitionen in Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp und unter­stützt auch die Errichtung von Batterie­speichern zur Speicherung des produzierten Stroms. Die Kredit­lauf­zeiten betragen zwischen 5 und 20 Jahren, je nach Art und Umfang der Finanzierung.

Wichtig zu wissen ist, dass die staatliche Förderung für Photovoltaikanlagen auch vor Ablauf der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt werden kann. Jedoch sind dabei zusätzliche Kosten in Form einer Vor­fällig­keits­entschädigung zu beachten.

Kredithöhe

Max. 50 Millionen pro Vorhaben

Zinssatz

Am Tag der Zusage festgesetzt

Laufzeit

5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre

Häufige Fragen zum KfW Programm 270

Um die Fördergelder zu beantragen, können Sie sich sich ganz einfach an Ihre Hausbank wenden. Diese reicht die erforderlichen Unterlagen bei der Förderbank ein und zahlt anschließend den Kredit aus. Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls an Ihre Hausbank.

Bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage ist oft auch eine Dachsanierung erforderlich, insbesondere wenn das alte Dach die Last der Solartechnik nicht sicher tragen kann. Mit der Photovoltaik-Förderung haben Hausbesitzende die Möglichkeit, diese Kosten gleich mitzufinanzieren. Die anfallenden Kosten können mit dem KfW-Kredit abgedeckt werden.

Seit 2023 können die Kosten für eine Photovoltaikanlage und einen Stromspeicher nicht mehr auf die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Bau eines solchen angerechnet werden. Trotzdem ist eine separate Förderung über das oben genannte KfW-Programm 270 möglich.

Einspeise­vergütung

Während die KfW die Anschaffung einer Solarstromanlage finanziell unterstützt, bietet der Staat auch Hilfe im laufenden Betrieb an. Diese wird im EEG geregelt, wonach Anlagenbetreiber eine festgelegte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom erhalten, die sie in das öffentliche Netz einspeisen. Die Höhe der Einspeise­vergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab, da die Förderung für Photovoltaik durch die sogenannte Degression regelmäßig abnimmt – in der Vergangenheit monatlich. Die vorläufige Aussetzung dieser Degression sowie das Anheben der Vergütungssätze soll die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage attraktiver machen.

Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit, vor jedem Kalenderjahr neu zu entscheiden, ob sie den selbst erzeugten Strom teilweise oder vollständig ins Netz einspeisen möchten. Zudem können nun zwei Arten von Anlagen miteinander verbunden werden, sodass Eigentümer eine Anlage für den anteiligen Eigenverbrauch und eine weitere zur vollständigen Einspeisung auf einem Haus betreiben können. Die folgenden Sätze gelten bis Anfang 2024 für alle Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden:

8,2 Cent pro Kilowattstunde
bis 0 kWp
7,1 Cent pro Kilowattstunde
bis 0 kWp
5,8 Cent pro Kilowattstunde
bis 0 kWp

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Förder­programme in Ihrer Region

Erfahren Sie mehr über die Förder­programme in Ihrer Region. Neben den bundes- oder landes­weiten Förder­programmen bieten auch einige Städte in Bayern und NRW Zuschüsse für die Installation von Photo­voltaik­anlagen und Strom­speichern. Darüber hinaus gibt es einige Strom­versorger und Stadt­werke, die den Einbau von Batterie­speichern fördern. Voraus­setzung für die Förderung ist normaler­weise der Abschluss eines wirksamen Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefer­vertrags mit dem ent­sprechenden Anbieter.
Seit Mai 2022 ist es laut dem Klimaschutz­gesetz Baden-Württemberg bei Neu­bauten vorgeschrieben, eine Photovoltaik­anlage zu errichten. Ab Januar 2023 gilt diese Verpflichtung auch bei umfang­reichen Dach­sanierungen. Um diese Anforderungen zu unter­stützen, hat Baden-Württemberg das neue Förder­programm “Wohnen mit Zukunft: Photo­voltaik” aufgelegt. Privat­personen, die eine Photo­voltaik­anlage an ihrem Wohn­haus installieren, können ein zins­verbilligtes Darlehen erhalten.
Im Rahmen des von der Bayerischen Staats­regierung aufgelegten 10.000-Häuser-Programm unter­stützt das PV-Speicher­programm Besitzer von Ein- und Zwei­familien­häusern bei der Installation einer neuen Photo­voltaik­anlage mit Speicher und gewährt einen attraktiven Zuschuss für den Batterie­speicher.
Anfang September 2022 hat die Investitions­bank Berlin das neue Förder­programm “SolarPLUS” zur Unter­stützung der Solar­wende gestartet. Das Programm basiert auf dem früheren Förder­programm “Energie­speicherPLUS”, wurde jedoch weiter­entwickelt. Im Fokus stehen dabei die Förderung von Photo­voltaik­anlagen und Solar­strom­speichern. Sowohl Privat­personen als auch Unter­nehmen, deren Gebäude in Berlin stehen, sind antrags­berechtigt und können ihre Anträge direkt bei der IBB einreichen.
Das Bundes­land Rheinland-Pfalz hat ein Förder­programm namens “Solar-Speicher-Programm” ins Leben gerufen, das darauf abzielt, Privat­haushalten, Schulen und kommunalen Liegen­schaften bei der Installation von Photo­voltaik­anlagen mit Batterie­speichern zu helfen. Im August 2020 wurde das Programm weiter ausgebaut, um auch Unter­nehmen, Vereine und karitative Organisationen in den Kreis der Förder­empfänger aufzunehmen.
Im Rahmen der Speicher­förderung in Sachsen-Anhalt können Investoren einen Zuschuss von 300 Euro pro kWh nutzbarer Speicher­kapazität bis zu einer Ober­grenze von 25 kWh erhalten. Darüber hinaus wird ein Zuschuss von 200 Euro pro kWh gewährt. Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn eine neue Photo­voltaik­anlage errichtet oder eine bestehende Anlage erheblich erweitert wird.
Der Freistaat Sachsen fördert seit Januar 2018 die Anschaffung von Batterie­speichern zur Speicherung von eigenem Solar­strom. Dabei gilt, dass der Speicher mindestens zwei Kilowatt­stunden Speicher­kapazität haben und dauer­haft mit einer Photo­voltaik­anlage und dem öffentlichen Strom­netz gekoppelt sein muss

Mit energiesparender Heiztechnik spart man Geld und wird dabei zusätzlich vom Staat finanziell unterstützt. Mit dem FörderProfi der Viessmann Group gibt es die Viessmann-Förder-Garantie. Unsere Fachberater unterstützen Sie dabei.

FörderProfi garantiert die Förderung des gesamten Vorhabens ausschließlich für natürliche Personen als Antragsteller mit maximal zwei Wohneinheiten im Objekt. Mehr dazu finden Sie hier

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