Wärme­pumpe
– jetzt fördern lassen!

Um die Nutzung von Wärmepumpen zu fördern, bietet der Staat attraktive Programme an. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick. Unsere Kunden profitieren außerdem von umfassender Förderberatung mit Fördergarantie.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Jetzt Sanierung und
Neubau fördern lassen

Als Sanierer oder Bau­herr können Sie von der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Diese Förderung steht Ihnen sowohl für Neu­bauten als auch für Bestands­gebäude zur Verfügung.

Steuerbonus

Unterstützung bei
laufendem Betrieb

Es gibt eine Alternative zur Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG), nämlich den Steuer­bonus für Sanierungs­maßnahmen. Wenn Sie ein mindestens zehn Jahre altes und selbst­genutztes Haus besitzen, können Sie diesen Bonus beantragen und erhalten 20 Prozent der anfallenden Kosten für die Sanierung erstattet.

Anforder­ungen zur Förderung

Wenn Sie eine Förderung für Ihre Wärme­pumpe beantragen möchten, müssen Sie bestimmte technische Mindest­anforderungen und Vor­aus­setzungen erfüllen. Hier finden Sie eine Über­sicht.

Heizgeräte und Split-Klima­geräte, die diese Vorgaben erfüllen, finden Sie in der BAFA-Liste für förderfähige Wärmepumpen.

01

Kälte­mittel
Der Einsatz von natürlichem oder synthetischem Kälte­mittel mit geringem Treib­haus­potenzial (GWP oder Global Warming Potential) wird empfohlen.

02

Zähler
Sie benötigen separate Strom- und Wärme­mengen­zähler. Bei Viess­mann Geräten sind diese bereits bein­haltet.

03

Sonden­bohrungen
Für Sonden­bohrungen benötigen Sie DVGW W120-2 zerti­fizierte Bohr­firmen und eine ver­schuldens­unabhängige Versicherung der Bohrung.

04

Netz­dienlicher Betrieb
Für den netz­dienlichen Betrieb ist eine SG-Ready Wärme­pumpen­heizung erforder­lich.

05

Jahres­arbeits­zahl
Sie müssen eine Jahres­arbeits­zahl von mindestens 3 erreichen.

06

Abgleich
Ein hydrau­lischer Abgleich der Heizungs­anlage ist erforder­lich.

07

Effizienz
Eine jahres­zeit­bedingte Raum­heizungs­effizienz (ƞs oder ETAs) für Wasser­heizungen wird benötigt: 135 % für Luft bei 35 °C Vor­lauf­temperatur, 150 % für Sole oder Wasser bei 35 °C Vor­lauf­temperatur, 120 % für Luft bei 55 °C Vor­lauf­temperatur, 135 % für Sole oder Wasser bei 55 °C Vor­lauf­temperatur

Die beliebteste
deutsche Heizungsart.

Bundes­förderung für
effiziente Gebäude BEG

Im Bestand können Sie von einer Förderung in Höhe von 25 bis 40 Prozent als Zuschuss für den Ein­bau einer neuen Wärme­pumpe profitieren. Die Förderung gilt für Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohn­ein­heit und Kalender­jahr im Wohn­bau oder 1.000 Euro pro Quadrat­meter Nutz­fläche im Nicht­wohnbau.

Die Förder­mittel sind aller­dings begrenzt und auf 600.000 Euro pro Wohn­ein­heit und Kalender­jahr im Wohn­bau bzw. fünf Millionen Euro pro Maß­nahme im Nicht­wohnbau gedeckelt. Die Förderung wird über BAFA bereit­gestellt.

Um die Förderung zu erhalten, müssen die oben genanntenAnforderungen erfüllt werden. Die genauen Voraus­setzungen können je nach Art der Maß­nahme und des Gebäudes unter­schiedlich sein.

Die BEG ist eine attraktive Option für Haus­besitzer, die ihre Immobilie energie­effizienter gestalten möchten und dabei finan­zielle Unter­stützung benötigen.

Zusammensetzung Zuschuss

Über die BAFA-Förderung für Wärmepumpen erhalten Sie als Sanierer einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent. Dieser lässt sich anheben, indem Sie weitere Maßnahmen ergreifen. Insgesamt können Sie Ihren Zuschuss dadurch auf 35 bis 40 Prozent erhöhen.

Wichtig! Die beiden 5 %-Boni können nicht miteinander kombiniert werden. Ein Antrag wird nur für einen der beiden Boni zusätzlich zur Wärmepumpenförderung berücksichtigt. Bei der Antragstellung müssen Sie sich entscheiden.

5 % Bonus

Wenn Sie Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschließen. Da die Temperaturen im Grundwasser und im Erdreich ganzjährig höher sind, muss die Heizung weniger leisten. 

5 % Bonus

Wenn Ihr Heizsystem  mit natürlichen Kältemitteln arbeitet. Zu diesen zählen: R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R71 Wasser, R744 Kohlendioxid.

10 % Bonus

Wenn Sie Ihre alte Gas-, Öl-, Kohle- oder Stromheizung austauschen und nach der Sanierung komplett auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten.

Häufige Fragen zum BEG

Eine Wärme­pumpe kann auch sehr gut im hybriden System – Kombination von mindestens zwei Anlagen – zum Ein­satz kommen.

Diese Option erhöht nicht nur im Neu­bau den Grad der Energie­autarkie, sondern bietet ins­besondere in bestehenden Gebäuden bei Spitzen­lasten mehr Sicher­heit. Typischer­weise wird die Wärme­pumpe in Kombination mit einer Solar­thermie- oder Bio­masse­anlage ver­wendet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für jede Art von Wärme­erzeuger ein separater Antrag gestellt werden muss, um Förder­mittel zu erhalten. Es gibt kein eigenes Förder­programm für Hybrid­heizungen als Ganzes.

Wenn Sie die Wärme­pumpen­heizung hingegen mit Gas oder Öl kombinieren, können Sie Zuschüsse für die Wärme­pumpe erhalten. Die Kosten für andere Heiz­geräte lassen sich nicht anrechnen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Staat keine kompakten Hybrid­heizungen fördert, die Wärme­pumpen und Gas- oder Öl­heizungen in einem Gerät kombinieren.

Wenn Sie sich im Neu­bau für eine Wärme­pumpen­heizung ent­scheiden, können Sie von der Förderung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) profitieren. Sie können zins­günstige Dar­lehen mit einem Tilgungs­zuschuss in Höhe von fünf Prozent erhalten. Dieser Zuschuss reduziert die zurück­zuzahlende Kredit­summe, wenn Sie ein Gebäude nach Effizienz­haus­standard 40 mit Nach­haltig­keits­zertifikat errichten.

Die staat­liche Förderung für Wärme­pumpen wird bei den Kosten des Neu­baus berück­sichtigt. Dies bedeutet, dass Sie die Förderung direkt in Ihre Kredit­anfrage ein­beziehen können. Durch die Ver­wendung einer Wärme­pumpen­heizung im Neu­bau können Sie nicht nur von staat­lichen Förderungen profitieren, sondern auch lang­fristig Energie­kosten sparen und zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen.

Um eine Förderung für Ihre Wärme­pumpe von der KfW oder dem BAFA zu erhalten, müssen Sie den Antrag recht­zeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungs­verträgen stellen. Für Zuschüsse können Sie dies ganz einfach online über die Web­seite des BAFA erledigen. Wenn Sie hin­gegen ein zins­günstiges Dar­lehen beantragen möchten, wenden Sie sich an Ihre Haus­bank.

Nach Abschluss aller Arbeiten erstellt Ihr aus­führender Betrieb eine Fach­unternehmer­erklärung. Diese reichen Sie zusammen mit einem Verwendungs­nachweis bei Ihrem Förder­geber ein, um die beantragten Mittel zu erhalten. Wenn Sie eine Förderung für Ihre Wärme­pumpe vom BAFA erhalten, wird diese direkt überwiesen. Die KfW schreibt den beantragten Tilgungs­zuschuss hingegen gut. Es ist wichtig, alle erforder­lichen Dokumente frist­gerecht einzureichen, um Ihre Förderung recht­zeitig zu erhalten.

Steuer­bonus

Als Alter­native zur BEG-Förderung gibt es den Steuer­bonus für Sanierungs­maß­nahmen. Wenn Sie ein mindestens zehn Jahre altes und selbst genutztes Haus sanieren, können Sie 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeit­raum von drei Jahren von Ihrer Einkommen­steuer absetzen, bis zu einem Höchst­betrag von 40.000 Euro. Um diese För­derung zu erhalten, benötigen Sie eine Fach­unter­nehmer­erklärung und müssen die tech­nischen Voraus­setzungen erfüllen, die auch für die BAFA-Förderung der Wärme­pumpe gelten.

Beachten Sie jedoch, dass Sie von der vollen steuer­lichen Wärme­pumpen­förderung nur profitieren können, wenn Ihre Ein­kommens­steuer­last hoch genug ist. Wenn Sie diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese nach­träglich über Ihre Einkommen­steuer­erklärung beantragen.

Mindest­anforderungen nicht erfüllt?

Wenn Sie eine Wärme­pumpe installieren lassen und die technischen Mindest­anforderungen nicht erfüllen, können Sie als Alter­native zum Steuer­bonus für die Sanierung den Hand­werker­bonus nutzen. Mit diesem können Sie jedes Jahr 20 Prozent der angefallenen Lohn­kosten für Hand­werker­leistungen steuer­lich absetzen. Der maximale Betrag, der angerechnet werden kann, beträgt 6.000 Euro, was zu einer Förder­höchst­summe von 1.200 Euro führt. Voraus­setzung ist, dass die Arbeiten in einer selbst genutzten Immo­bilie durch­geführt wurden und es sich um Sanierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungs­arbeiten handelt. Die Beantragung erfolgt nach­träglich über Ihre Ein­kommen­steuer­erklärung, wobei Sie Rechnungen mit ausgewiesenen Lohn­kosten und Über­weisungs­belege als Nach­weis vorlegen müssen.

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Weitere anrechen­bare Kosten

Wenn Sie eine Förderung für Ihre Wärme­pumpe bean­tragen möchten, können Sie finan­zielle Unter­stützung nicht nur für die Heizung selbst, sondern auch für zahl­reiche Umfeld­maß­nahmen erhalten. Das bedeutet, dass Sie auch die Kosten für Arbeiten am Technik­raum sowie Optimierungs­maßnahmen an der bestehenden Heizung fördern lassen können. Hierzu zählen bei­spiels­weise der hydraulische Ab­gleich, das Dämmen von Rohr­leitungen oder der Ein­bau neuer Heiz­körper sowie Fuß­boden­flächen.

Das BAFA gibt Ihnen einen Über­blick über die förder­fähigen Maß­nahmen und Leistungen, den Sie im Info­blatt finden. Wenn Sie den Steuer­bonus für die Sanierung nutzen möchten, können Sie weitere Infor­mationen über die Web­seite des Bundes­ministeriums der Finanzen erhalten.

Mit diesen Förderungen und Maß­nahmen können Sie nicht nur Ihre Wärme­pumpe verbessern, sondern auch Ihr Zuhause energie­effizienter machen und somit lang­fristig Kosten sparen.

Mit energiesparender Heiztechnik spart man Geld und wird dabei zusätzlich vom Staat finanziell unterstützt. Mit dem FörderProfi der Viessmann Group gibt es die Viessmann-Förder-Garantie. Unsere Fachberater unterstützen Sie dabei.

FörderProfi garantiert die Förderung des gesamten Vorhabens ausschließlich für natürliche Personen als Antragsteller mit maximal zwei Wohneinheiten im Objekt. Mehr dazu finden Sie hier

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